Wer steht hinter reauction gmbh?

Die Firma reauction gmbh habe ich, Thomas Dohr im Dezember 2021 gegründet. Der operative Betrieb wurde am 2. Februar 2022 aufgenommen. Meine berufliche Laufbahn begann ich bei Schweizer Banken. Hier war ich überwiegend in leitenden Positionen im Kreditgeschäft tätig. Im Jahr 2015 entschloss ich mich zu einem Branchenwechsel und begann eine Anstellung im Immobilienbereich. Aus diesem Angestelltenverhältnis wechselte ich im Jahr 2017 in die berufliche Selbständigkeit. Mit einer anderen Firma biete ich das klassische Maklergeschäft sowie Bewertungen von Immobilien an. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, Sie erreichen mich unter 081 330 02 22 oder thomas.dohr@reauction.ch.


Wozu braucht es die neue Plattform www.reauction.ch?

In den letzten Jahren hat die Digitalisierung einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht. Viele Bereiche im Leben wurden automatisiert und erleichtert. Leider ist diese Digitalisierung an der Immobilienbranche fast spurlos vorüber gegangen. Das hat mich veranlasst, die reauction gmbh zu gründen. Ich möchte den Verkaufsprozess für private Immobilienverkäufer aber auch für kommerzielle Immobiliendienstleister so weit wie möglich automatisieren und vereinfachen. Selbstverständlich wird es auch in Zukunft unerlässlich sein, eine Immobilie zu besichtigen bevor ein Kaufentscheid gefällt wird.


Der Verkaufsprozess, welcher im Bieterverfahren abläuft, soll so transparent und einfach wie möglich und zu den attraktivsten Konditionen abgewickelt werden können. In verschiedenen Ländern ist der Verkauf einer Immobilie im Bieterverfahren heute längst Standard und die Erfahrungen sind dort durchwegs positiv. Ich freue mich, auch Sie schon bald als Kunde begrüssen zu dürfen.


Ist reauction.ch eine Konkurrenz zum klassischen Maklergeschäft?

Nein, wir sehen uns als Ergänzung. Immobilienmakler haben ebenso die Möglichkeit www.reauction.ch zu nutzen wie private Verkäufer. Auch für Makler wird dadurch der Verkaufsprozess optimiert, beschleunigt und deutlich transparenter.


Genau wie auf den traditionellen Inserate Plattformen steht www.reauction.ch privaten Immobilien Selbstverkäufern wie auch allen Maklern zur Verfügung. Schliesslich haben alle Immobilienverkäufer das selbe Ziel, nämlich die Immobilie zu einem fairen Preis innerhalb nützlicher Frist zu verkaufen.


Wieso sollen Käufer die Plattform nutzen?

Bereits jetzt werden Immobilien häufig im Bieterverfahren verkauft. Leider ist das Vorgehen für Kaufinteressenten nicht immer durchschaubar und diese wissen häufig nicht wo sie mit ihrem Angebot stehen. Durch die Transparenz beim online Bieterverfahren wissen Kaufinteressenten immer wo das aktuelle Höchstgebot bei einer Immobilie liegt. Davon werden auch die Käufer profitieren.


Erste Erfahrungen mit www.reauction.ch:

Bis zum 30. Juni 2022 konnten drei Verkäufer über die Plattform www.reauction.ch erfolgreich abgewickelt werden. Dabei konnte der Startpreis im Durchschnitt um 13 % übertroffen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Kaufinteressenten relativ lange warten mit der Abgabe Ihres Kaufpreisangebotes. Grundsätzlich kann diese Überlegung nachvollzogen werden. Jedoch ist der Interessent, welche sein Angebot erst kurz vor Ablauf der Auktionsfrist eingibt im Nachteil.


Ein Beispiel:

Ausgangslage: Wohnung mit Startpreis CHF 500'000.00 und 2 Kaufinteressenten

Kaufinteressent 1 hat von seiner Bank eine maximale Bieterlimite von CHF 550'000.00 bekommen. Kaufinteressent hat eine Bieterlimite von CHF 570'000.00 bekommen.

Kaufinteressent erfasst sein erstes Angebot mit CHF 520'000.00. Auf www.reauction.ch erscheint jetzt jedoch erst ein sichtbares Angebot über CHF 500'000.00. Der Kaufinteressent 2 erfasst ein Kaufpreisangebot über CHF 515'000.00. Dadurch, dass Kaufinteressent 1 bereits früher seine Limite bei CHF 520'000.00 gesetzt hat wird der Kaufinteressent 2 jetzt automatisch überboten und das Angebot über CHF 515'000.00 welches der Kaufinteressent 1 früher als Interessent 2 abgegeben hat gilt als Höchstgebot. Da Kaufinteressent 2 somit nicht der Höchstbietende ist, erhöht er sein Angebot auf CHF 530'000.00. Jetzt liegt das aktuell publizierte Höchstgebot bei CHF 521'000.00 und gehört dem Interessenten 2.


So geht es weiter bis ein Kaufinteressent nicht mehr weiterbieten möchte oder auf Grund der Bieterlimite, welche auf der Finanzierungsbestätigung erwähnt ist, nicht mehr weiter bieten kann. Der Kaufinteressent welcher bei Ablauf der Auktion das Höchstgebot abgegeben hat bekommt die Kaufzusage und es wird der Kaufvertrag abgeschlossen.