AGB

(April 2023)


  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen reauction gmbh, Haldenstrasse 27, 7323 Wangs (nachfolgend „Anbieterin“ oder „reauction gmbh“ genannt) und den Nutzern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) der Verkaufsplattform reauction.ch (nachfolgend „Verkaufsplattform“ genannt) und deren zur Verfügung gestellten Angebote und Dienstleistungen.
  2. Reauction gmbh betreibt auf der vorerwähnten Website eine Handelsplattform für den Verkauf / Kauf von Immobilien im Bieterverfahren sowie die Erbringung oder Vermittlung von Maklerdienstleistungen, die gemäss den nachstehenden Bedingungen zusätzlich von den Verkäufern erworben werden können. Gegenstand des Vermittlungsgeschäftes sind die auf der Verkaufsplattform zum Kauf angegebenen Immobilien, die sich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein befinden.
  3. Mit Verweis auf vorstehende Ziff. 2 kann somit zwischen zwei verschiedenen Nutzern auf der Verkaufsplattform unterschieden werden, nämlich a) Nutzer, welche Immobilien verkaufen (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) und b) Nutzer, welche die Immobilien kaufen (nachfolgend «Käufer» genannt) wollen.
  4. Beim erfolgreichen Abschluss eines Kaufgeschäfts für eine über die Verkaufsplattform angebotene Immobilie kommt ein unabhängiges Kaufvertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Reauction gmbh haftet nicht für damit in Zusammenhang stehende Vertragsverletzungen oder Gewährleistungs- sowie weiteren Haftungsansprüchen zwischen den Parteien aus dem Kaufgeschäft. Die verkaufende Vertragspartei wie auch die kaufende Vertragspartei verpflichtet sich, die vereinbarte Immobilientransaktion gesetzeskonform zu tätigen. Wird die Transaktion trotz Übereinkunft nicht abgewickelt wird die verursachende Partei zu einer Konventionalstrafe von CHF 10'000.00 verpflichtet. Diese Konventionalstrafe wird je hälftig zwischen der Anbieterin und der geschädigten Vertragspartei aufgeteilt.
  5. Reauction gmbh ist nicht verpflichtet, das Verhalten der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Verkaufsplattform zu kontrollieren. Insbesondere ist reauction gmbh zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die auf der Verkaufsplattform von den Nutzern veröffentlichten Immobilienangebote auf ihre Rechtmässigkeit oder sonstige Zulässigkeit in irgendeiner Weise zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Plausibilisierung des von den Verkäufern verlangten Mindestkaufpreises
  6. Die vorliegenden Bestimmungen gelten sowohl gegenüber natürlichen als auch juristischen Personen.
  7. Diese AGB regeln ausschliesslich das Vertragsverhältnis zwischen reauction gmbh und ihren Nutzern. Dabei besteht kein Anspruch potentieller Kunden auf Nutzung der Verkaufsplattform oder Inanspruchnahme der Dienstleistungen von reauction gmbh. Es steht reauction gmbh insbesondere frei, jederzeit eine Registrierung abzulehnen, oder gemäss der nachfolgenden Ziffern einen Nutzer auszuschliessen, eine Nutzung zu verbieten oder eine Dienstleistung einzustellen sowie die Dienstleistungspreise anzupassen.
  8. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, reauction gmbh hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für alle Nutzer gelten ausschliesslich diese AGB, unabhängig davon, ob der Zugriff auf die Website der Anbieterin und die Nutzung der Website aus/in der Schweiz oder vom Ausland erfolgt.
  9. Die Anbieterin kann die AGB jederzeit nach eigenem Ermessen ergänzen oder anpassen. Es gilt die jeweils (genehmigte) Fassung zum Zeitpunkt der Aktivierung eines Auktionsverfahrens. Mit der Registrierung eines Nutzers sowie durch Anklicken des zugehörigen Kästchens verpflichtet sich der Nutzer automatisch zur Annahme und Geltung dieser AGB.
  10. Für die Nutzung der Verkaufsplattform verpflichten sich die Nutzer gegenseitig sowie gegenüber reauction gmbh zu wahrheitsgetreuen und vollständigen Erfassung sämtlicher verlangten privaten und Immobilienbezogenen Informationen. Sollte dies seitens eines Nutzers nachweislich nicht eingehalten werden, behält sich reauction gmbh ausdrücklich das Recht vor, die Registrierung oder sonstige Aktivität eines Nutzers über die Verkaufsplattform abzulehnen.


Registrierung

  1. Die Verkaufsplattform ist allgemein kostenlos zugänglich. Die Teilnahme an einem Bieterverfahren (Informationsaustausch mit dem Verkäufer, Teilnahme am Bieterverfahren, Erhalt eines Zuschlages seitens des Käufers sowie die Veröffentlichung eines Angebotes seitens des Verkäufers) setzt zwingend die vorgängige Registrierung auf reauction.ch voraus.
  2. Eine Registrierung setzt zwingend ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Sowohl natürliche als auch juristische Personen müssen ihren Wohnsitz bzw. ihren Geschäftssitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein haben bzw. muss sich die Immobilie in der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein befinden.
  3. Für Verkäufer und Kaufinteressenten ist die alleinige Registrierung und auf der Verkaufsplattform kostenlos.
  4. Sollte ein Immobilienerweb durch einen registrierten Kaufinteressenten auf Grund seines Auslanddomizils und daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz nicht möglich sein, wird dieser von reauction gmbh auf diesen Umstand schriftlich hingewiesen.
  5. Verkäufer bezahlen für die Publikation auf der Verkaufsplattform sowie die Prüfung des Objektes einmalig pauschal CHF 1'000.00 exkl. MwSt. Vom effektiv erzielten Verkaufspreis wird zudem eine Vermittlungsgebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird dem Verkäufer bei der Immobilienerfassung bekannt gegeben. Reauction gmbh ist berechtigt, dies Aufschaltgebühr z.B. aus Marketingzwecken nach eigenem Ermessen anzupassen.
  6. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Nutzer dazu, wahrheitsgemässe Angaben, bezüglich des korrekten Namens (allenfalls Firmennamen), der korrekten Anschrift (allenfalls Domiziladresse) sowie der tatsächlichen verlangten Kontaktdaten (existierende Telefonnummer und E-Mail). Mit ihrer Registrierung sowie durch Anklicken des zugehörigen Kästchens verpflichten sich die Nutzer automatisch zur Annahme und Geltungskraft dieser AGB.
  7. Die Registrierung auf der Verkaufsplattform kann seitens reauction gmbh verweigert werden, wenn über einen Nutzer der Konkurs eröffnet wurde, wenn einem Nutzer die Nachlassstundung bewilligt wurde oder wenn seitens von reauction gmbh aufgrund der übermittelten Informationen erhebliche Zweifel an der Bonität und/oder des guten Rufes des Nutzers bestehen.
  8. Verkäufer werden vor dem Start eines Auktionsverfahrens bzw. der Publikation eines Angebotes verpflichtet, eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges bzw. den Nachweis ihrer Verkaufsberechtigung (gültige Vollmacht) bezüglich der angebotenen Immobilie einzubringen. Sämtliche dieser Informationen und Belege sind durch den Verkäufer bzw. die Nutzer bereitzuhalten und auf Anfrage bzw. Aufforderung der Anbieterin vorzuweisen. Über die Verkaufsplattform können derzeit lediglich Auktionsverfahren für Immobilien mit Standort Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden.
  9. Sollten die erwähnten Bedingungen durch einen Nutzer nicht eingehalten werden, behält sich reauction gmbh ausdrücklich das Recht vor, den Zugang eines bereits registrierten Nutzers zu sperren und den weiteren bzw. den erstmaligen Nutzerzugang auf unbestimmte Zeit zu verweigern.
  10. Die Nutzer sind zudem verpflichtet, die Daten auf ihrem Nutzerkonto regelmässig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren oder zu ergänzen. Auf Verlangen von reauction gmbh ist die Richtigkeit der von den angegebenen Informationen nachzuweisen. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Stichproben betreffend Richtigkeit der hinterlegten Daten zu machen.
  11. Die Nutzer erhalten ein eigenständiges Login mit veränderbarem Passwort. Die Nutzer sind verpflichtet, ihr Nutzerkonto vor Missbrauch durch Dritte zu schützen und ihre Zugangsdaten jederzeit sicher aufzubewahren. Bei Nichteinhaltung kann der Nutzer haftbar gemacht werden.
  12. Das nach erfolgreicher Registrierung bestehende Konto eines Nutzers ist persönlich und nicht übertragbar.


Bieterverfahren / Nutzung Verkaufsplattform

  1. Der Ablauf des Bieterverfahrens ist auf der Webseite reauction.ch ausführlich beschrieben.
  2. Die Immobilienangebote können in Form eines ordentlichen Bieterverfahrens oder eines Bieterverfahrens mit der Option "Sofortkauf" auf die Verkaufsplattform gestellt werden. Bei der Sofortkaufoption liegt der empfohlene Sofortkaufpreis 25 % über dem vom Verkäufer festgesetzten Mindestkaufpreis. Der Verkäufer kann jedoch den Sofortkaufpreis individuell festlegen. Bei einem Bieterverfahren auf der Verkaufsplattform wird ein Immobilienangebot für einen vom Verkäufer festgelegten Zeitraum (mind. 21 Tage, max. 60 Tage) und zu den vom Verkäufer festgelegten Konditionen auf der Verkaufsplattform veröffentlicht. Beginnend beim festgelegten Mindestpreis können Interessenten Gebote (d.h. den Preis, den sie maximal für die angebotene Immobilie verbindlich zu zahlen bereit sind) für die angebotene Immobilie abgeben. Das Einstellen einer Immobilie zur Durchführung eines Bieterverfahrens stellt eine verbindliche Offerte des Verkäufers zum Vertragsschluss über den Verkauf der angebotenen Immobilie mit dem Meistbietenden nach Ablauf der Auktionsdauer dar. Wird innerhalb der letzten 5 Minuten der Auktionsdauer ein Gebot abgegeben, so verlängert sich die Auktion und schliesst 5 Minuten nach Eingabe des letzten Gebots. Der Zuschlag geht stets an den Höchstbietenden.
  3. Sobald ein Bieterverfahren auf der Verkaufsplattform durch einen Verkäufer aufgeschaltet und von reauction gmbh freigegeben wurde, kann diese Auktion nicht mehr verändert oder gelöscht bzw. zurückgezogen werden. Der Verkäufer ist diesbezüglich verpflichtet, sämtliche damit einhergehend entstehenden Verbindlichkeiten und Gewährleistungen im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Reauction gmbh kann indes weder Gewährleistungsansprüche übernehmen noch haftet reauction gmbh in irgendeiner Form in diesem Zusammenhang.
  4. Die Teilnahme am, sowie sämtliche Handlungen im Rahmen des Bieterverfahrens setzen stets die vorgängige Anmeldung eines Nutzers mit seinem Nutzerkonto voraus. Der Verkäufer ist zur Bewerbung und zur Angabe sämtlicher, für den Verkauf benötigter Informationen bezüglich des Verkaufsobjekts berechtigt / verpflichtet. Sämtliche Immobilieninformationen können in der entsprechenden Maske über den Button „Immobilie verkaufen“ angegeben werden.
  5. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen und Dokumente vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Der mit der Finanzierung beauftragten Bank dürfen sämtliche notwendigen Unterlagen weitergereicht werden.
  6. Den Nutzern ist es untersagt, sich im gegenseitigen Austausch während (sowie ausserhalb) des Bieterverfahrens auf der Verkaufsplattform zu beschimpfen, beleidigen oder anderweitig belästigende sowie strafrechtlich relevante Äusserungen zu tätigen oder strafrechtlich relevante Inhalte zu verbreiten. Ebenfalls ist es den Nutzern untersagt, sich ausserhalb der Verkaufsplattform über einen Kaufpreis zu einigen und die Immobilientransaktion privat zu tätigen. Andernfalls wird der Verkäufer zur Zahlung des Honorars gemäss Vermittlungsprovision sowie einer Konventionalstrafe über CHF 10'000.00 verpflichtet. Die Konventionalstrafe verbleibt vollumfänglich bei reauction gmbh.
  7. Werden zwei betraglich identische Angebote von unterschiedlichen Kaufinteressenten abgegeben wird der Kaufinteressent als Meistbietender angezeigt, welcher sein Angebot früher erfasst hat.
  8. Die Freischaltung von Immobilien zum Verkauf wie auch die Bestätigung der Bieterlimiten von Kaufinteressenten erfolgen wochentags zu den üblichen Bürozeiten. Sollte ein Kaufinteressent z.B. auf Grund einer nicht rechtzeitig eingereichter Finanzierungsbestätigung seiner finanzierenden Bank nicht an einem Bieterverfahren teilnehmen können lehnt reauction gmbh jede Haftung und Schadenersatzforderung ab.


Unverbindliches Kaufpreisangebot

  1. Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, Angebote abzugeben, welche unter dem minimalen Verkaufspreis liegen. Auch für diese Angebote ist eine vorgängige Registrierung notwendig.
  2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen. Nach Ablauf der Auktionsfrist und sofern kein Angebot eingegangen ist, welches dem minimalen Gebotspreis entspricht kann sich der Verkäufer nach eigenem ermessen für die Annahme eines solchen Kaufpreisangebotes entscheiden. Hierfür erhält der Verkäufer von reauction gmbh eine Auflistung der eingereichten unverbindlichen Angebote.
  3. Wird ein solches Angebot akzeptiert, sind die Vertragsparteien zur Abwicklung der Transaktion über die Plattform von reauction.ch verpflichtet. Somit entsteht auch der unten beschriebene Anspruch auf die Vermittlungsprovision.


Vermittlungsprovision

  1. Mit erfolgreichem Abschluss des Bieterverfahrens und nach Versendung der Bestätigungsmail, dass das Angebot des Käufers erfolgreich war bzw. die Mitteilung an den Verkäufer, dass seine Immobilie erfolgreich verkauft wurde, ist der Verkäufer rechtsverbindlich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an reauction gmbh verpflichtet. Als Nachweis für die Versendung des Bestätigungsmails genügt die Versandbestätigung an den Verkäufer und Käufer per E-Mail.
  2. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt gegenwärtig 0.5 % (exkl. gesetzlicher MwSt.) des abgegebenen Höchstgebotes im Bieterverfahren bzw. des angenommenen Sofortkaufpreises auf der Verkaufsplattform. Die Vermittlungsprovision wird als Teilzahlung im Kaufvertrag vermerkt und wird bei Überweisung des Kaufpreises nach Vertragsunterzeichnung beim Grundbuchamt/Notar direkt auf die Bankverbindung von reauction gmbh überwiesen. Rauction gmbh ist berechtigt, die Sicherstellung der Zahlung der Vermittlungsprovision durch Einsichtnahme in das unwiderrufliche Zahlungsversprechen und den Kaufvertrag zu überprüfen. Reauction gmbh übermittelt dem Verkäufer hierzu eine separate Mail mit Bekanntgabe der Bankverbindung und dem Teilzahlungsbetrag als Vermittlungsprovision (Rechnung Vermittlungsprovision). Die Vermittlungsprovision kann bei Bedarf z.B. für Marketingaktionen individuell festgelegt werden.
  3. Sollte im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Bieterverfahrens auf Grund eines Verschuldens der Verkaufspartei keine Beurkundung des Kaufgeschäftes und keine rechtsverbindliche / rechtsgültige Übertragung der auf der Verkaufsplattform ersteigerten / versteigerten Liegenschaft stattfinden, so befreit dies den Verkäufer nicht von der Leistung der vorerwähnten Vermittlungsprovision. Die Vermittlungsprovision ist in jedem Fall mit Abschluss des Bieterverfahrens auf der Verkaufsplattform geschuldet, unabhängig eines tatsächlich späteren rechtsverbindlichen Vollzugs des Kaufgeschäfts zwischen den Kaufvertragsparteien. Zudem wird die oben erwähnte Konventionalstrafe zusätzlich zur Zahlung fällig.
  4. Erfüllt hingegen der Käufer seine Verpflichtung zum Liegenschaftserwerb nicht, wird der Käufer Schadenersatzpflichtig und überweist die fällige Vermittlungsprovision an reauction gmbh. Zudem wird die oben erwähnte Konventionalstrafe zusätzlich zur Zahlung fällig.
  5. Reauction gmbh kann mit Immobilienunternehmen separate Vereinbarungen eingehen und eine Vertriebsentschädigung / Vermittlungsprovision oder eine anderweitige geldwerte Leistung erhalten (bspw. Vertrieb von Maklerdienstleistungen oder Beratungsdienstleistungen).
  6. Verkäufer können nach Ihren individuellen Bedürfnissen Zusatzdienstleistungen bestellen und separat an reauction gmbh bezahlen. Diese Zusatzdienstleistungen sind nicht in der Vermittlungsprovision enthalten. Für diese Dienstleistungen können von reauction gmbh oder einem regionalen Immobiliendienstleister vor Ort im Auftrag von reauction gmbh erbracht werden. Die Verrechnung mit dem regionalen Immobiliendienstleister ist Sache von reauction gmbh. Für die Kunden gelten die publizierten Tarife für die entsprechende Zusatzdienstleistung.
  7. Preisänderungen und Preisirrtümer bleiben vorbehalten.


Haftungsausschuss

  1. Grundlage jeglicher Haftungsfragen bilden die vorstehenden Ausführungen. Reauction gmbh übernimmt im Rahmen des gesetzlich zulässigen keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben im Zusammenhang mit sämtlichen durch die Nutzer generierten Inhalte.
  2. Beim Abschluss eines Bieterverfahrens über die Verkaufsplattform kommt ein unabhängiges (Kauf-)Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer (bzw. den Nutzern der Verkaufsplattform) zustande. Reauction gmbh haftet nicht für damit in Zusammenhang stehende Vertragsverletzungen oder Gewährleistungsansprüche der Parteien aus dem Kaufgeschäft, weiter haftet reauction gmbh nicht für die rechtsverbindliche Umsetzung des über die Verkaufsplattform vermittelte Grundstückgeschäft. Damit einhergehend sind sämtliche Anliegen / Rechtsansprüche aus dem Kaufvertragsverhältnis zwischen den Nutzern direkt an diese selbst zu richten, dies beinhaltet insbesondere allfällige Zahlungsverpflichtungen oder anderweitige Rechte/Ansprüche aus Vertragsrecht (Gewährleistungsrechte, Haftungsansprüche, Ansprüche aus ausservertraglicher Haftung) und insbesondere die Verpflichtung zum Abschluss einer rechtsverbindlichen Beurkundung des Kaufgeschäftes für die Übertragung der Liegenschaft.
  3. Im Sinne des Vorerwähnten werden die Nutzer bereits im Bieterverfahren auf der Verkaufsplattform darauf hingewiesen und es ist Ihnen bewusst, dass für die rechtsverbindliche Übertragung einer Liegenschaft über den erfolgreichen Abschluss des Bieterverfahrens hinaus der Abschluss eines gesetzlich vorausgesetzten, beurkundeten Kaufvertrages notwendig ist. Reauction gmbh kann auch bei erfolgreichem Abschluss des Bieterverfahrens, aber bei anschliessendem Nichtzustandekommen eines rechtsverbindlichen Kaufgeschäfts, nicht verantwortlich gemacht werden und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus.
  4. Sollte ein Nutzer nach erfolgreich abgeschlossenem Bieterverfahren seine Mitwirkungspflichten zum rechtsverbindlichen Abschluss eines Kaufgeschäfts unterlassen, so behält sich reauction gmbh indes das Recht vor, auf Anzeige der anderen Partei hin den fehlerhaften Nutzer von der Nutzung der Verkaufsplattform umgehend auf unbestimmte Zeit zu sperren. Ein verbindlicher Anspruch hierauf besteht indes nicht. Zudem werden die in den AGB’s beschriebenen Schadenersatzforderungen allenfalls auf dem Betreibungsweg durchgesetzt (siehe entsprechende Punkte oben erwähnt).
  5. Die Haftung für fährlässig verursachte Schäden wird im Rahmen des rechtlich Möglichen ausgeschlossen. In folgenden weiteren Fällen ist jegliche Haftung der Anbieterin ausgeschlossen:
  6. bei Schäden und Folgeschäden infolge der Nicht-Verfügbarkeit bzw. infolge von Unterbrüchen auf der Website
  7. bei Schäden verursacht durch Viren oder ähnliche Schädigungen, welche infolge der Nutzung der Website bzw. über die Nutzung der Website weitergeleitet werden
  8. bei Schäden und Folgeschäden infolge gegenseitiger Handlungen der Nutzer im Rahmen eines über die Website entstehenden Arbeits-/Auftragsverhältnisses wie bspw. im Falle der Missachtung von Weisungen, unentschuldigtes Fernbleiben, fehlende Eignung eines Nutzers zur Arbeitsausführung oder bei entgangenem Gewinn sowie verlorener Daten eines Nutzers im vorgenannten Zusammenhang
  9. bei Erfassung einer Finanzierungsbestätigung ausserhalb der üblichen Bürozeiten und einer daraus resultierenden Nichtteilnahme an einem Bieterverfahren
  10. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für sämtliche Inhalte und Informationen, die er im Rahmen der Registration oder anderweitig auf der Website zur Verfügung stellt oder Preis gibt. In diesem Zusammenhang ist der Nutzer ebenso selbst verantwortlich für sämtliche im Zusammenhang mit den durch ihn getätigten Informationen, unter Ausschluss jeglicher Haftung der Anbieterin. Wir empfehlen die persönlichen Daten auf den Grundbuch- und Schätzungsdokumenten unkenntlich zu schwärzen.
  11. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen: Täuschungen hinsichtlich der Identität eines Nutzers, die Eröffnung von mehreren Nutzerkonten sowie die Vornahme falscher Angaben gegenüber anderen Nutzern stellen einen schweren Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen dar und der verstossende Nutzer kann hierfür haftbar gemacht werden. 
  12. Der Nutzer versichert darüber hinaus, dass er die ihm über die Website bzw. durch die Anbieterin anvertrauten Daten Dritter nicht zu anderweitigen, von der Nutzung der Verkaufsplattform unabhängigen kommerziellen Zwecken (insbesondere zu Werbezwecken) verwendet. Er alleine ist eigenverantwortlich haftbar für durch ihn veröffentlichte Inhalte / Bilder, wenn er dadurch Markenrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt. Hier ausgenommen ist die Platzierung der durch den Verkäufer gespeicherten Immobilienfotos auf reauction.ch zwecks Bewerbung des laufenden Bieterverfahrens auf den gängigen Vermarktungsplattformen (Verlinkung). Diese Verlinkung kann mit einem Netzwerkunternehmen von reauction gmbh erfolgen.
  13. Der Nutzer verpflichtet sich zur Schadloshaltung gegenüber Forderungen und allfälligen Klagen Dritter (natürliche oder juristische Personen), die infolge einer gegen die vorliegenden Bestimmungen oder anderweitig unsachgemässen Nutzung der Verkaufsplattform, entstehen.
  14. Der Nutzer verpflichtet sich die Anbieterin von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen sie wegen des Verstosses gegen eine gesetzliche Bestimmung im Zusammenhang mit der Nutzung der Verkaufsplattform auf der Website vollumfänglich schadlos zu halten. Der Kunde ist im Falle der Geltendmachung von solchen Ansprüchen verpflichtet, unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und der Anbieterin die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  15. Die Anbieterin leistet den technischen Support soweit es geht und ausschliesslich via Telefonanschluss oder E-Mail. Die Anbieterin übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die stetige Verfügbarkeit einer solchen Dienstleistung und konkret der Verfügbarkeit der Verkaufsplattform. Der technische Zugang (Internetverbindung, etc.) zu der Verkaufsplattform ist Sache des Kunden. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber und lehnt im Rahmen des rechtlich Möglichen jede Haftung für die zur Nutzung erforderliche Hard- und Software des Kunden ab


Weitere Angebote

  1. reauction gmbh kann für die Erbringung von weiteren Dienstleistungen, die zur erfolgreichen Abwicklung einer Immobilientransaktion bzw. eines erfolgreichen Bieterverfahrens notwendig sind, geeignete Netzwerkpartner hinzuziehen. Diese Netzwerkpartner übernehmen diese Dienstleistungen im Auftrag von reauction gmbh und gegen entsprechende Kostenverrechnung. Zur Erbringung dieser Zusatzdienstleistungen ist reauction gmbh berechtigt sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen an den Beauftragten Dienstleister weiter zu geben.
  2. Die Kosten für diese Zusatzdienstleistungen sind auf der Webseite reauction.ch ersichtlich und jederzeit transparent. Werden weitere Zusatzdienstleistungen gewünscht, so erfolgt die Kostenberechnung auf Grund des geschätzten zeitlichen Aufwandes mit einem Stundenansatz von CHF 200.00 pro Stunde (zuzüglich gesetzlicher MwSt.).


Datenverwendung und kommerzielle Datennutzung

  1. Die Daten der Nutzer, die für die Nutzung der vorgenannten Verkaufsplattform nötig sind, werden unter Wahrung des schweizerischen Datenschutzes vertraulich behandelt. Hinsichtlich sämtlicher datenschutzrechtlicher Belange wird auf die separate Datenschutzerklärung hingewiesen.
  2. Sämtliche durch die Nutzer (Käufer sowie Verkäufer) im Rahmen eines Bieterverfahrens öffentlich gegenüber anderen Nutzern sowie reauction gmbh direkt zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte zum Kaufobjekt (darunter insbesondere Verkaufspreis sowie weitere Angaben zum Kaufobjekt, etc.) können durch reauction gmbh für statistische wie auch andere eigene kommerzielle Zwecke weiter- bzw. wiederverwendet werden, wozu der Nutzer hiermit ausdrücklich das Recht einräumt.


Eigentums- und Urheberrechte

  1. An sämtlichen auf der Website dargestellten Bild- und Schriftmotiven sowie am Systemprogramm auf der Verkaufsplattform hat die Anbieterin Urheberrechte. 
  2. Alle Inhalte auf der Website (wie z.B. Informationen, Bilder, Texte, Logos, Marken, Designs, Benutzeroberflächen) stehen im alleinigen Eigentum und Urheberrecht der Anbieterin, sofern nicht anders bezeichnet.
  3. Im Falle eines unerlaubten Verstosses gegen die Eigentums-, Urheber- und Markenrechte behält sich die Anbieterin die Geltendmachung von Schadenersatz, Gewinnherausgabe und entgangener Gewinn vor.


Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis – vorbehalten zwingender Gerichtsstände – zwischen reauction gmbh und den Nutzern ist Bad Ragaz.
  3. Verzichtet eine Partei darauf, ein vertraglich ihr zustehendes Recht im Einzelfall geltend zu machen oder durchzusetzen, kann daraus nicht ein genereller Verzicht auf das Recht abgeleitet werden.
  4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine unwirksame Vertragsklausel nicht nachträglich korrigiert werden, tritt an ihre Stelle sinngemäss eine einschlägige gesetzliche Bestimmung.